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SWK 7, 1. März 2002, Seite 223

Investmentfonds richtig in die Steuererklärung aufgenommen

Unterschiede zwischen inländischen und weißen ausländischen Investmentfonds

Ernst Marschner

Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wie Investmentfonds in die Einkommensteuererklärung bzw. Körperschaftsteuererklärung 2001 aufgenommen werden sollten.Dabei ist grundlegend zwischen inländischen und ausländischen Investmentfonds zu unterscheiden sowie danach zu differenzieren, welche Einkunftsart der jeweilige Steuerpflichtige bezieht.

1. Einleitung

Inländische Investmentfonds sind solche, die nach den Bestimmungen des Invest-mentfondsgesetzes 1993 gebildet und von inländischen Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden. Ein ausländischer Investmentfonds im steuerlichen Sinn ist gem. § 42 Abs. 1 InvFG definiert als ein einem ausländischen Recht unterstehendes Vermögen, das ungeachtet der Rechtsform nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, wobei bestimmte Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien ausgenommen sind. In der Praxis haben inländische Wertpapiere (so auch inländische Investmentfonds) eine fünfstellige, ausländische Wertpapiere (so auch ausländische Investmentfonds) eine sechsstellige Wertpapierkennnummer.

Eine gewisse Sonderstellung in der steuerlichen Behandlung nehmen die im Invest-mentfondsvertrieb sehr bel...

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