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SWK 7, 1. März 2002, Seite 215

Neuaussagen in den EStR 2000

Gutschriftszinsen sind nicht steuerpflichtig

Gerhard Petschnigg

Mit dem Änderungserlass 20011) wurden nicht nur zahlreiche jüngere Erkenntnisse in die EStR 2000 eingearbeitet und viele Klarstellungen vorgenommen, sondern auch einige inhaltliche Neuaussagen, die im Folgenden kurz dargestellt werden, getroffen. Diese Änderungen sind mit Ausnahme der Änderung der Rz. 509 auf alle offenen Fälle anzuwenden. Rz. 509 in der geänderten Fassung kommt erstmals ab der Veranlagung 2002 zur Anwendung. Randzahlen, die aus Anlass der Euro-Umstellung geändert wurden, sind in der geänderten Fassung ebenfalls erst ab der Veranlagung 2002 anzuwenden.

Garage (Rz. 509)

Fassung ab der Veranlagung 2002

Ist das vom Stpfl. bewohnte Einfamilienhaus (die Wohnung) zur Gänze Privatvermögen, ist die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst ().

Ist das vom Stpfl. bewohnte Einfamilienhaus (die Wohnung) nicht zur Gänze Privatvermögen, sind die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des (übrigen) Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Kosten für die Gara...

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