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FX-Kreditvertrag: Kein „Durchschlagen“ der Unwirksamkeit eines Geldwechselvertrags auf FX-Kreditvertrag
https://doi.org/10.47782/oeba202203021401
Geldwechselvertrag und FX-Kreditvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge. Dieser Umstand ist auch einem typischen, nicht juristisch geschulten Kreditnehmer erkennbar. Eine etwaige Unwirksamkeit des Geldwechselvertrags wirkt sich nicht auf die Wirksamkeit des FX-Kreditvertrags aus; ein solches „Durchschlagen“ ergibt sich auch nicht aus den Vorgaben des Unionsrechts.
Aus der Begründung:
Die Rechtsansicht des BerG, wonach es sich beim Geldwechselvertrag und beim FX-Kreditvertrag um zwei Verträge handelt, steht im Einklang mit der Rsp des OGH (8 Ob 37/20d ErwGr III.3). In dieser E wurde außerdem bereits darauf hingewiesen, dass dieser Umstand auch einem typischen, nicht juristisch geschulten Kunden erkennbar ist. Der Kunde weiß demnach zum einen, dass er einen FX-Kredit aufgenommen, also laienhaft ausgedrückt einen bestimmten Fremdwährungsbetrag bei der Bank ausgeliehen hat und dessen Rückzahlung zuzüglich Zinsen schuldet. Zum anderen muss der Kunde davon ausgehen, dass der Unternehmer dies nicht umsonst machen würde, also mit dem Wechseln von Geld einen Gewinn anstrebt.
Entgegen der in der Revision vertr...