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Abgabenverrechnung im Abschöpfungsverfahren
Aufrechnungsverbot oder Aufrechnungsgebot?
Bei der Verrechnung von sonstigen Gutschriften bzw. Guthaben im Zuge eines Konkursverfahrenssind die konkursrechtlichen Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Besonderheiten ergeben sich jedoch während des Abschöpfungsverfahrens, das ja vom Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger geprägt ist (vgl. § 206 KO). In einem bei der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich anhängigen Berufungsfall war die Frage der Aufrechenbarkeit von während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften mit einer Konkursforderung strittig. Bei näherer Betrachtung der Rechtslage kommt man zu einem überraschenden Ergebnis.
1. Sachverhalt
1.1. Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom wurde über das Vermögen der Berufungswerberin das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das für die Gebührenerhebung zuständige Finanzamt hat im Schuldenregulierungsverfahren eine Bestandsvertragsgebühr 1999 in Höhe von 2.752 S (€ 200,00) angemeldet.
1.2. In der Konkurstagsatzung am hat die Berufungswerberin den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gestellt und die pfändbaren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis oder auch sonst wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersa...