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SWK 20, 15. Juli 2001, Seite 78

Verdeckte Gewinnausschüttung

Der Bezug einer Geschäftsführerin einer ein Inkassobüro betreibenden GmbH i. H. v. 759.000 S jährlich ist angemessen und stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar. - (§ 8 KStG 1988), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde, Stmk.)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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