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SWK 20, 15. Juli 2001, Seite 526

Die Statuten des gemeinnützigen Vereines

Der steuerbegünstigte Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein

Anton Baldauf

Zu jenen Bereichen, in denen in der Praxis der so genannten „Vereinsbesteuerung" die meisten Probleme auftreten, gehören nach wie vor die Statuten. Dies gilt in gleicher Weise für ältere wie für neu gegründete Vereine. Es besteht zwar eine Unzahl von so genannten „Musterstatuten". Da diese aber offenbar in den meisten Fällen ohne ausreichende Bedachtnahme auf die steuerlichen Rahmenbedingungen erstellt worden sein dürften, erweisen sie sich zum größten Teilals unzureichend. Selbst bei Vereinen, die schon Jahre bzw. Jahrzehnte bestehen, kann davon ausgegangen werden, dass zumindest einzelne Teile der Statuten mit den Anforderungen der BAO bzw. den jeweiligen Landesabgabenordnungennicht in Einklang stehen. Es soll daher der Frage nachgegangen werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit von einer einwandfreien Rechtsgrundlage eines Vereines, der die Gemeinnützigkeit i. S. der BAO bzw. der jeweiligen LAO anstrebt, gesprochen werden kann. Entspricht nämlich schon die Satzung nicht den Gemeinnützigkeitsvorschriften der BAO, braucht nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht mehr untersucht zu werden, ob auch die tatsächliche Geschäftsführung (§ 42 BAO)ausschließlich und unmittelbar auf di...

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