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Liebhabereibetrieb eines Schauspielers
Der hauptberuflich nicht selbständig tätige Berufungswerber (Bw.) erklärte dem Finanzamt, in den Jahren 1992-1995 aus diversen Vorsprachen in Österreich, Deutschland und der Schweiz herrührende Aufwendungen getätigt zu haben, wobei diese als negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erfassen seien.
Im Metier eines selbständig agierenden Schauspielers stelle jahrelange „Einnahmenlosigkeit" keine Außergewöhnlichkeit dar, da üblicherweise bis zur Erlangung befriedigender Engagements eine Durststrecke zu absolvieren sei. Im vorliegenden Fall sei sein fixes Engagement am Theater in X der Annahme lukrativer Rollen, welche ein Sprungbrett bedeutet hätten, sogar hinderlich gewesen. So sei es ihm beispielsweise nicht möglich gewesen, in der Sendung „Kaisermühlenblues" mitzuwirken. Ein Engagement in dieser Serie hätte so wie bei anderen österreichischen Schauspielern zu einem beachtlichen Imagegewinn und der damit verbundenen Marktwertsteigerung geführt. Vorangeführter Umstand habe den Bw. daher veranlasst, das Engagement in X nunmehr zu kündigen. Zusammenfassend seien die negativen Einkünfte aus selbständiger Arbeit unter dem Blickwinkel „Investitionen für die Zukunft" zu betrachten und...