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Neue Bestimmungen für USt im Personenverkehr treten mit 1. 11. 2001 in Kraft
Mit und nicht wie ursprünglich geplant mit treten neue Bestimmungen betreffend die Erhebung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr in Kraft. Autobusunternehmer (bzw. die Fahrzeuglenker der Autobusse) der Länder Finnland, Frankreich, Großbritannien, Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn müssen dann für jede einzelne Fahrt in Österreich Umsatzsteuer entrichten. Diese Bestimmung hat für Unternehmer aus allen anderen Ländern schon bisher gegolten. Das BMF hat dazu eine mehrsprachige Informationsbroschüre erstellt. Mehr dazu auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at