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SWK 23, 10. August 2001, Seite 85

KommSt: Betriebsstätte

Ein Miethaus, für welches des Unternehmer (Vermieter) eine Hausbesorgerin angestellt hat, stellt eine Betriebsstätte im Sinn des § 4 KommStG dar, also eine der unternehmerischen Tätigkeit dienende feste örtliche Anlage oder Einrichtung. - (§ 4 Abs. 1 KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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