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SWK 23, 10. August 2001, Seite R 82

Verfahren: Zustellmangel

Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung im Sinne des § 17 Abs. 2 ZustellG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des § 7 ZustellG. - (§ 17 Abs. 2 ZustellG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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