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SWK 22, 1. August 2001, Seite 573

Bescheiderlassung an einen nicht (mehr) existierenden Adressaten

Zurückweisung einer Berufung

Sachverhalt Bei der Berufungswerberin (kurz Bw.) handelt es sich um eine Miteigentumsgemeinschaft (MEG), welche im Zeitraum 1985-1991 die Erzielung negativer Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen bzw. von Geschäftslokalen erklärte. Mit wurde an der gesamten Liegenschaft Wohnungseigentum begründet. Im Zuge der die Jahre 1985-1991 umfassenden Feststellungs- und Umsatzsteuerveranlagungsverfahren wurde der Bw. die Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz mitgeteilt, wonach ob Beendigung der Miteigentümergemeinschaft für diese die Möglichkeit entfallen sei, einen Gesamtüberschuss aus der Vermietungstätigkeit zu erzielen.

Der aus dem Jahre 1993 stammende Bedenkenvorhalt wurde an die MEG XY- Gasse gerichtet.

S. 574In weiterer Folge reichte die Bw. Prognoserechnungen, und zwar sowohl für den Zeitraum 1985-9/1991 (Zeitraum des Bestehens der MEG) als auch für die einzelnen Wohnungseigentümer (bis zum Jahre 1997) nach, um nachzuweisen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Gesamtüberschuss erzielbar sei.

Das Finanzamt schloss sich obiger Ansicht der Bw. nicht an und erließ im Jahre 1996 Nichtfestsetzungsbescheide zu den Umsatz...

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