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ÖBA 10, Oktober 2019, Seite 765

Die Haftungsbeschränkung bei Zahlungsaufträgen, die in Übereinstimmung mit dem vom Zahler angegebenen Kundenidentifikator, nicht aber in Übereinstimmung mit dem von diesem angegebenen Namen erfolgen, findet auf beide an der Transaktion beteiligten Zahlungsdienstleister Anwendung

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – RL 2007/64/EG – Art 74 Abs 2 – Überweisungsauftrag – Vom Zahler angegebener fehlerhafter Kundenidentifikator – Ausführung des Zahlungsvorgangs auf der Grundlage des Kundenidentifikators – Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers;

Art 74 Abs 2 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Haftungsbeschränkung des Zahlungsdienstleisters, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, dieser aber nicht mit dem von diesem Nutzer angegebenen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, sowohl auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Anwendung findet.

EuGH (10. Kammer) , C-245/18

S. 766Aus der Begründung:

1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art 74 und 75 der RL 2007/64/EG des Europäischen Parlaments un...

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