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SWK 22, 1. August 2001, Seite 14

Bewertung eines Wohnrechtes

Bewertung eines Wohnrechtes (§ 15 BewG)

Im Erbweg wurde ein Nutzungsrecht an einer Wohnung (Nutzungsrecht unkündbar bis 2050) übertragen. Die Behörde bewertete das Nutzungsrecht mit dem 18-fachen Jahreswert. Dabei hat sie übersehen, dass Nutzungsrechte an Liegenschaften nicht höher bewertet werden können als die Liegenschaft selbst. Daher kann das Nutzungsrecht maximal mit dem Einheitswert der Wohnung angesetzt werden ().

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