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SWK 32, 10. November 2001, Seite 112

Abgabenhinterziehung

Hat ein Beschuldigter einbekannt, 8 Mio. S an Einkünften im Automatengeschäft unversteuert erzielt zu haben, dann ist die Frage seines Informationsstandes über das daraus resultierende Abgabenverfahren für die Beurteilung der Tatbildverwirklichung (Abgabenhinterziehung) in Richtung des § 33 Abs. 1 FinStrG in der Tat ohne Belang. - (§ 3 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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