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SWK 32, 10. November 2001, Seite 793

Steuerbilanzen ­ Umgründungsbilanzen

Die wichtigsten Hinweise für die Praxis in Checklistenform

Gottfried Maria Sulz

Der Begriff „Steuerbilanz" ist dem Gesetzgeber der Einkommensteuer fremd, dennoch wird er in der Praxis für die gemäß § 44 Abs. 2 EStG 1988 erstellte „Übersicht für steuerliche Zwecke" verwendet. Mit „Steuerbilanz" wird daher meist eine Bilanz bezeichnet, welche den Vorschriften des § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 EStG 1988 entspricht. Wurden in der Vergangenheit oft keine eigenen Steuerbilanzen aufgestellt, sondern lediglich Überleitungen von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen vorgenommen, sind Steuerbilanzen nun regelmäßig (notwendiger) Bestandteil von Umgründungen. Auch sind Steuerbilanzen immer häufiger Gegenstand von Due-Diligence-Prüfungen, um für den Erwerber die Höhe der latenten Steuern ermitteln zu können.

Steuerbilanzen werden häufig vom Mandanten unter Mitwirkung von Mitarbeitern erstellt und von diesen insbesondere im Rahmen von Steuererklärungen verarbeitet. Im Folgenden soll auf die in der Praxis regelmäßig vorkommenden Fragestellungen eingegangen werden.

I. Bilanzposten dem Grunde und der Höhe nach

1. Ingangsetzungskosten

Die gemäß § 198 Abs. 3 HGB bei Vollkaufleuten aktivierbaren Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes oder Teilbetriebes sind gemäß EStR 2000 Rz. 2413 auch steuerlich mit d...

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