Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2001, Seite 773

Krankenanstaltenrechtliche Bewilligung als abnutzbarer Teil des Firmenwerts?

Probleme bei der entgeltlichen Übertragung von Krankenanstalten

Peter Steiner

Wenn im Zuge der entgeltlichen Übertragung einer Privatkrankenanstalt ein Kaufpreis bezahlt wird, der die Wertsumme der Einzelwirtschaftsgüter übersteigt, stellt sich die Frage, ob der Unterschiedsbetrag als einheitlicher Firmenwert oder als Mischung zwischen Firmenwert und dem selbständigen unkörperlichen Wirtschaftsgut „verwaltungsbehördliche Genehmigung" zu qualifizieren ist. Je nachdem ergeben sich für die Abschreibbarkeit des Unterschiedsbetrages unterschiedliche Rechtsfolgen.

I. Allgemeines

Die Errichtung und der Betrieb von Krankenanstalten ist im Krankenanstaltengesetz als Grundsatzgesetz des Bundes bzw. in den Ausführungsgesetzen der Länder geregelt. Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Krankenanstalt kann von der jeweiligen Landesregierung sowohl an eine physische als auch an eine juristische Person verliehen werden. Obwohl eine Krankenanstalt zivilrechtlich - wie jedes andere Unternehmen auch - verpachtet bzw. rechtsgeschäftlich übertragen werden kann, bedarf auf verwaltungsrechtlicher Ebene ein derartiger Vorgang einer neuerlichen Bewilligung der Landesregierung. Soll eine bestehende Privatkrankenanstalt erworben und fortbetrieben werden, muss zwecks Geneh...

Daten werden geladen...