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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 76

Werbungskosten: vergebliche Aufwendungen

Auch vergebliche Aufwendungen führen zu Werbungskosten, dabei muss allerdings die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung klar erwiesen sein. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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