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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 75

Vermietung: Werbungskosten

Wird ein Mietobjekt 1987 durch Übernahme von bestehenden Bankverbindlichkeiten erworben und werden bis 1989 keine Zahlungen, weder für Zinsen noch Kapitalrückzahlungen, geleistet, sind die Zinsen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. - (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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