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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite R 73

Provisionszahlungen

Eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Gestaltung, wonach ein wesentlicher Teil des Umsatzes an eine ausländische Gesellschaft fließen soll, die noch dazu in einem bekannten S. R 74Steueroasenland unter der Anschrift eines so genannten „Massendomizils" etabliert ist, löst eine erhöhte Mitwirkungspflicht aus, um die betriebliche Veranlassung von Provisionszahlungen einwandfrei und schlüssig darzulegen. - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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