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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 71

Doppelte Haushaltsführung

I. Z. m. der Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ist es einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, nicht zumutbar, seinen Familienwohnsitz aufzugeben. - (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0112)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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