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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite R 101
Verfahren: Nachsicht
• Eine Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabeschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. - (§ 236 BAO), (Abweisung)
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