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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite S 718

Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO

Regelungen zu den Anspruchszinsen für Nachforderungen und Gutschriften bezüglich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000

1. Einleitung(BMF) - Die Einleitung soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln.

Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000.

Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht (z. B. für Einkommensteuer 2000 mit Ablauf des Jahres 2000), die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt.

Höhe der Anspruchszinsen: 2% über dem Basiszinssatz.

Der Abgabenanspruch entsteht bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer grundsätzlich

1. für die Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen zu entrichten sind,

2. für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird.

Maßgeblicher Zeitraum für den Zinsenlauf

1. Juli (für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000: 1. Oktober) des Folgejahres bis zur Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens 42 Monate. Ergeht ein Bescheid vor dem 1. ...

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