Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. COVID-19-Sonderfreistellung für Schwangere
Mit der derzeit in Parlament befindlichen Novelle zum MSchG kommt es erneut zu einer Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit für schwangere Arbeitnehmerinnen gemäß § 3a MSchG bis zum . Am wurde im Plenum des Nationalrats und am im Bundesrat ein diesbezügliches Bundesgesetz beschlossen (AB 1226 BlgNR 27. GP [Abänderungsantrag angenommen]; 429/BNR 27. GP).
Diese Verlängerung war notwendig, da noch immer – trotz einer ausdrücklichen Impfempfehlung des Nationalen Impfgremiums für diese Personengruppe – viele Schwangere nicht geimpft sind. In der Begründung zu diesem Abänderungsantrag wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass für die meisten schwangeren Arbeitnehmerinnen, die sich am zwischen dem Beginn des vierten Schwangerschaftsmonats und dem Beginn der Schutzfrist befinden, eine Impfung sogar vor Beginn der Schwangerschaft möglich gewesen wäre. Diese Frauen haben aber nun aufgrund ihrer mangelnden Immunisierung und der derzeit hohen Inzidenz ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Bisher war die Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG für all jene schwangeren Arbeitnehmerinnen gedacht, die noch keinen vollen Impfschutz haben. Aufgrund der letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigt sich jed...