Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 2001, Seite 53

Atypischer stiller Gesellschafter

Wird am eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer GmbH (Geschäftsherr) eingegangen, ist nicht der gesamte Verlust des Kalenderjahres 1990 einheitlich und gesondert festzustellen, sondern lediglich jener Verlust, der von der Mitunternehmerschaft im Zeitraum 17. 12. - erzielt wurde. - (§ 188 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...