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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite 426

Einkunftsquelleneigenschaft bei der Vermietung einer Eigentumswohnung?

Der Steuerpflichtige ist Prokurist bei der X-GmbH und erwarb am eine Eigentumswohnung, welche er im Zeitraum Mai 1998 bis einschließlich März 2000 an die X-GmbH vermietete. Er erzielte daraus negative Einkünfte von 55.000 S. Der Kaufpreis des Eigentumsobjektes wurde zur Gänze durch die Aufnahme eines Kredites finanziert. Die Vermietungstätigkeit wurde mit April 2000 beendet und das gegenständliche Mietobjekt ab diesem Zeitpunkt privat genutzt, wobei diese gemäß dem Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht von Anfang an geplant gewesen sei, sondern durch einen Umsatzrückgang bei der X-GmbH bzw. den Ausfall einiger Klienten und die Verringerung der Mitarbeiter verursacht worden sei. Eine Prognose habe ergeben, dass die besagte Vermietungstätigkeit (bei nicht vorzeitiger Beendigung) innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes von fünf bis zehn Jahren zur Erwirtschaftung eines Einnahmenüberschusses geeignet gewesen wäre.

Die Beendigung der Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses muss nicht notwendigerweise der Ertragsfähigkeit dieser Tätigkeit entgegenstehen. Wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zei...

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