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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite 71

Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders im Lichte der neuesten OGH-Judikatur

Entwurf zum Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht Haftungsausweitungen für gesetzliche Abschlussprüfer vor

Thomas Keppert

Der OGH hat sich in jüngster Zeit in zwei Entscheidungen mit der Haftung der Wirtschaftstreuhänder befasst. Vorerst wurde vom OGHdie Haftung des Wirtschaftsprüfers der BHI Bank AG im gesetzlichen Höchstausmaß festgestellt. Nahezu zeitgleich hat ein anderer Senat des OGHdie in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder enthaltene verkürzte Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens für rechtens erklärt. Die Bedeutung dieser beiden Entscheidungen für den Berufsstand gilt es auszuloten. Ergänzend sollen die durch den vorliegenden Ministerialentwurf zum Finanzmarktaufsichtsgesetz vorgesehenen Haftungsausweitungen für gesetzliche Abschlussprüfer kritisch beleuchtet werden.

1. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer

1.1. Die Konkretisierung der derzeitigen Rechtslage durch die OGH-Entscheidung

Die Haftung des Wirtschaftsprüfers als gesetzlicher Abschlussprüfer ist in letzter Zeit - angesichts medienwirksamer Fehlleistungen - besonders ins Interesse der Öffentlichkeit geraten. Insbesondere die allfällige Dritthaftung des Abschlussprüfers wurde in der Literatur intensiv abgehandelt. Diese soll hier - angesichts der bereits vorliegenden literarisc...

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