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SWK 31, 1. November 2001, Seite 182

Artikel VIÄnderung des Gebührengesetzes

Änderung des Gebührengesetzes

Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2001, wird wie folgt geändert

1. An die Stelle der in der Spalte 1 angeführten in Schillingbeträgen ausgedrückten festen Gebührensätze treten die jeweils in der Spalte 2 in Eurobeträgen ausgedrückten festen Gebührensätze und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S" die Währungsbezeichnung „Euro"

S. 183


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Spalte 1
Betrag in Schilling
Spalte 2
Betrag in Euro
Spalte 1
Betrag in Schilling
Spalte 2
Betrag in Euro
14
1
590
42,80
15
1
600
43
25
1,80
630
45
30
2,10
700
50
42
3
760
55
45
3,20
780
56
50
3,60
835
60
90
6,50
850
61
140
10
950
69
180
13
1.050
76
210
15
1.080
78
300
21,80
1.200
87
350
25
1.350
98
360
26
1.500
109
420
30,50
1.800
130
450
32,70
2.400
174
475
34,50
3.600
260
480
34,80
4.800
348
490
35,60
7.500
545
500
36
10.000
725

EB: Im Hinblick auf die mit erfolgende Währungsumstellung auf den Euro sollen die bisher in Schillingbeträgen ausgedrückten festen Gebührenbeträge in Eurobeträgen ausgedrückt werden. Es handelt sich dabei um eine bloße Umrechnung, mit der in keinem Fall eine Erhöhung der Gebührensätze verbunden ist.

2. An die Stelle der in der Spalte 1 in Schillingbeträgen ausgedrückten Pauschalbeträge des § 14 Tarifpost 8 Abs. 4, Tarifpost...

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