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ÖBA 1, Jänner 2016, Seite 74

Zum Antrag des Pflichtteilsberechtigten auf rückwirkende Öffnung von Konten des Erblassers

§§ 26, 49, 174, 179, 183 AußStrG; § 38 BWG; § 105 JN

Der Pflichtteilsberechtigte kann im Verlassenschaftsverfahren bis zur rechtswirksamen Einantwortung beantragen, Konten des Erblassers rückwirkend vom Todestag zu öffnen. Nach rechtskräftiger Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens besteht für ihn nur mehr die Möglichkeit, die Durchführung einer Nachtragsabhandlung zu beantragen.

Aus der Begründung:

Die Verlassenschaftsabhandlung nach der am … verstorbenen M M war zu … des Erstgerichts anhängig. In ihrem Testament vom hatte M M ihren Ehegatten W M als Alleinerben und ihren Enkelsohn J N als Ersatzerben eingesetzt und die Einschreiterin (und Rechtsmittelwerberin), ihre Tochter H N, auf den Pflichtteil beschränkt. Der erblasserische Witwer W M gab am … eine unbedingte Erbantrittserklärung ab, die pflichtteilsberechtigte Einschreiterin beantragte die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses.

W M ist am … verstorben. Mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss des Erstgerichts vom wurde die Verlassenschaft nach M M der Verlassenschaft nach W M als unbedingt erbantrittserklärtem Testamentserben zur Gänze eingeantwortet.

W M hat am … ebenfalls ein schriftliches Testa...

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