Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebühren: Verpflichtungsscheine
• Kaufmännische Verpflichtungsscheine, die an Order lauten und über eine Geldleistung ausgestellt sind, stehen gebührenrechtlich dem Wechsel gleich. Die Gebühr nach § 33 TP 22 GebG beträgt 1/8 v. H. (§ 33 TP 22 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()