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ÖBA 1, Jänner 2016, Seite 71

Zum gutgläubigen Eigentumserwerb bei Teilschuldverschreibungen

§§ 328, 367, 371, 1393 ABGB

Nach § 371 F 2 ABGB erwirbt der redliche Empfänger eines Inhaberpapiers daran Eigentum, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Übereignung gegeben sind, also Rechtsgrund und Übergabe; eine der Alternativen des § 367 ABGB – Erwerb vom Unternehmer, Vertrauensmann oder in einer Versteigerung – muss nicht zusätzlich vorliegen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Von der Beklagten [der Republik Österreich] wurden 1985 Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „Prämienanleihe 1985-93/1“ begeben. Auf der Vorderseite dieser Teilschuldverschreibungen befand sich ua folgender Text:

„Diese auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibung wird bei Fälligkeit nach den auf der Rückseite abgedruckten Anleihebedingungen zurückgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in gesetzlichen Zahlungsmitteln bei der Österreichischen Staatshauptkasse in Wien“.

Auf der Rückseite stehen auszugsweise nachstehende Bedingungen:

Laufzeit: bis einschließlich .

Tilgung – Verzinsung: Die Teilschuldverschreibungen werden am in folgenden Beträgen zurückgezahlt: S 18.200 je Teilschuldverschreibung im Nom. von S 10.000 (Nennwert S 10.000 zuzüglich Tilgungsmehrbetrag von S 8.200) und S 1....

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