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SWK 17, 10. Juni 2001, Seite 63

Versicherungsangestellter: Arbeitszimmer

Bei der Tätigkeit eines Versicherungsangestellten im Außendienst und der zeitgemäß geringen täglichen Benützung des Arbeitszimmers kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 201/1996), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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