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Zur Zurechnung kundennäherer WPDLU an Banken gemäß § 1313a ABGB
Dass ein Vermögensberater von der Bank ständig mit der Vermittlung von bestimmten Anlageprodukten betraut ist, sodass ein wirtschaftliches Naheverhältnis entsteht, rechtfertigt es – ungeachtet einer eigenen vertraglichen Verpflichtung des Beraters gegenüber dem Kunden –, ein Verschulden des Beraters nach § 1313a ABGB der Bank zuzurechnen.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klägerin begehrt, gestützt auf Irrtum, Arglist und Schadenersatz, € 6.120,12. Sie sei vor Erteilung des gegenständlichen Auftrags von T H, einem Kundenberater der O GmbH (in der Folge: O), [mangelhaft] beraten worden. Die Handlungen und Unterlassungen der O seien den beklagten Parteien zuzurechnen. Der Schaden sei für [die Klägerin] frühestens ab Veröffentlichung des ÖNB-Berichts im September 2008 erkennbar gewesen.
Die Erstbeklagte bestritt das Klagebegehren und wandte Verjährung ein. Die Klägerin habe spätestens Anfang August 2007 Kenntnis vom Kursverlust gehabt. Die Klägerin habe Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen der O in Anspruch genommen. Die O sei nicht der Erstbeklagten zuzurechnen.
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren gegen die Erstbeklagte statt. Dabei ging es im Wesentlichen von fo...