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Zur Anwendung des VKrG auf Kilometer-Leasingverträge
Das VKrG ist auf Kilometer-Leasingverträge analog anzuwenden, die vorsehen, dass der Leasingnehmer für sämtliche Mindererlöse verschuldensunabhängig einzustehen hat, die daraus resultieren, dass das Leasingobjekt bei Rückgabe nicht dem vereinbarten Zustand entspricht und/oder die vereinbarten Höchstkilometer überschritten wurden.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die klagende Partei ist ein klagebefugter Verein iSd § 29 Abs 1 KSchG. Die beklagte Partei betreibt den Autohandel und bewarb im November 2012 in der Tageszeitung „Österreich“ den Abschluss von Pkw-Kaufverträgen oder -Leasingverträgen mit nachfolgendem Inserat: [Bild folgt]
Der kleingedruckte Text enthält folgende Angaben:
„Kaufpreis (Barzahlungspreis) € 19.990,00; Leasingentgeltvorauszahlung: € 0,00; kalkulatorischer Restwert: € 10.743,76; km-Leistung pa 10.000; Laufzeit: 60 Monate; Vertragszinssatz: 2,99% pa; Gesamtbetrag inkl Verschiebungszinsen: € 22.896,74; 1. Leasingrate inkl Verschiebungszinsen und gesetzlicher Vertragsgebühr: € 411,98; Folgeraten pm: € 199,00; gesetzliche Vertragsgebühr: € 169,40; Bearbeitungsgebühr: € 208,25; Erhebungsgebühr: € 99,00.
Information: Das VKrG ist auf gegenständliches Leasingange...