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SWK 17, 10. Juni 2001, Seite T 80

Zur Berechnung des Kilometergeldes

Aus einer Anfragebeantwortung des Finanzministers

(SWK) - In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (2201/AB XXI. GP) setzt sich der Finanzminister mit einer schriftlichen Anfrage zur künftigen Berechnung des Kilometergeldes (2245/J XX. GP) auseinander. Der Finanzminister teilt mit:

„Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist jedoch allgemein darauf hinzuweisen, dass das Kilometergeld - das einen pauschalierten Kostenersatz darstellt, der für alle Beteiligten zu einer Vereinfachung führt - nach seiner Meinung von allem Anfang an grundsätzlich falsch berechnet wurde, da immer von den Durchschnittskosten für einen gefahrenen Kilometer ausgegangen wurde. Tatsächlich fallen jedoch für den Dienstnehmer nur die Kosten für die zusätzlichen Fahrten - also die Grenzkosten - an, die aber deutlich unter den Durchschnittskosten liegen. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes musste daher auch eine Fahrleistungsgrenze von 30.000 km pro Jahr eingezogen werden, bis zu der man Kilometergeld verrechnen kann, da ab dieser Grenze die Amortisationskomponente des Kilometergeldes überproportional durchschlägt.

In Anbetracht dieser Situation und der relativ niedrigen Inflation i...

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