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SWK 17, 10. Juni 2001, Seite T 79

Wirtschaftstreuhänder fürchten um Budgetsanierung

Auch Einschränkungen des Vorsteuerabzuges bei Geschäftsessen und Fiskal-Lkw von Aufhebung bedroht

(APA) - Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder schlägt Alarm und empfiehlt Bund und Ländern, künftig Gesetze und Verordnungen verstärkt auf Konformität mit dem EU-Gemeinschaftsrecht zu überprüfen und rechtzeitig anzupassen. „Die Aufhebung der Einschränkungen des Vorsteuerabzuges von Geschäftsessen und den so genannten Fiskal-Lkw könnten die Budgetsanierung verhindern", sagte der Präsident der Kärntner Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Josef Weinländer, bei einem Pressegespräch.

Nach der Aufhebung der Getränkesteuer durch den Europäischen Gerichtshof seien jetzt die Einschränkungen des Vorsteuerabzuges von Geschäftsessen sowie von Fiskal-Lkw ebenfalls von der Aufhebung bedroht. „Die EU-Richtlinien besagen, dass bei Geschäftsessen zu 100 Prozent die Vorsteuer abgezogen werden kann. In Österreich können aber nur 50 Prozent geltend gemacht werden", sagte Weinländer. Bei den Fiskal-Lkw (das sind Pkw, die mittels Trennwand zwischen den Frontsitzen und dem hinteren Wagenbereich zur Beförderung von Waren umgebaut wurden) wiederum habe Österreich nach dem EU-Beitritt die Ausnahmegenehmigung einseitig abgeschafft und verstoße damit gegen EU-Recht.

Nach Schätzungen der Wirtschaftstreuhänder würde...

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