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ASoK 1, Jänner 2022, Seite 35

Angemessenheit einer Schmutzzulage

; , Ra 2020/15/0093.

In den Praxis-News vom Dezember 2020 (ASoK 2020, 478) wurde über ein Verfahren zur Angemessenheit von Schmutzzulagen für Rauchfangkehrer berichtet. Das BFG ist in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass der Mittelwert der in den Kollektivverträgen bundesländerweise unterschiedlichen, in Prozent vom Gehalt bemessenen Schmutzzulagen als angemessen angesehen werden kann.

Der VwGH hat diese Erkenntnisse wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts nunmehr aufgehoben und dabei sehr grundsätzlich zur Frage der immer wieder strittigen Angemessenheit von Schmutzzulagen Stellung genommen. Dies ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil hinsichtlich der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen eine Lohnsteuer- und Beitragsbefreiung nur für die Schmutzzulage vorgesehen ist.

Demnach gibt es nicht den einen als angemessen zu beurteilenden oder im Verhältnis zum Bruttolohn mit einem bestimmten Prozentsatz zu bemessenden Zulagenbetrag. Zur Beurteilung der Angemessenheit einer Schmutzzulage ist zunächst festzustellen, welche Kosten durch die Verschmutzung üblicherweise anfallen und durch den Zuschlag abgegolten werden sollen. Dabei geht es um den S...

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