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ASoK 12, Dezember 2020, Seite 478

Angemessenheit einer Schmutzzulage für Rauchfangkehrer

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Das BFG hat in einem nach einem VwGH-Erkenntnis fortgesetzten Verfahren entschieden, dass im Hinblick auf bundesländerweise unterschiedlichen Schmutzzulagenhöhen für Rauchfangkehrer der Mittelwert aus den Zuschlagswerten aller neun Bundesländer als angemessen angesehen werden kann. Demnach ergibt sich eine nur für Kehrtage ausbezahlte Schmutzzulage in Höhe von 15 % des Grundlohns.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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