Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2001, Seite R 60
Erbschaftsteuer: Haftung
• Haftung für Erbschaftssteuer - (§ 13 Abs. 2 ErbStG), (Abweisung)
()