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Zuwendungen an Angehörige
• Bei Zuwendungen an einen Angehörigen ist die Annahme des Bereicherungswillens gerechtfertigt, weil die Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Dritten üblicherweise kein Anlass besteht. Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens an einen Angehörigen liegt es daher nahe, dass der Darlehensgeber begünstigt werden soll. - (§ 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG), (Abweisung)
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