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Kundmachung mehrerer FMA-Verordnungen zum AzP Neu im BGBl
Am wurden insgesamt vier Verordnungen der FMA im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht, mit denen neue FMA-Verordnungen oder Änderungen von bestehenden FMA-Verordnungen kundgemacht wurden. Es handelt sich dabei um die Änderung der AP-VO, die SiEi-APV, die Änderung der ZAPV sowie die Änderung der EGAPV. Die Änderungen betreffen die verpflichtenden Feststellungen der Anlage zum Prüfungsbericht (AzP).
Änderung der Verordnung über die AzP
Die Änderung berücksichtigt die Streichung des § 25 BWG im Rahmen der CRD IV-Umsetzung (BGBl I 2013/184) sowie die Einführung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG, BGBl I 2015/117) in den Feststellungen der AzP. Die Änderung der AzP ist erstmals auf Jahresabschlüsse jener Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem enden.
Verordnung über die AzP für Sicherungseinrichtungen
Das ESAEG sieht vor, dass die Jahresabschlüsse der Sicherungseinrichtungen durch einen Abschlussprüfer nach dem UGB zu prüfen sind. Das Ergebnis dieser Abschlussprüfung ist in der AzP für Sicherungseinrichtungen vom Prüfer gesondert darzustellen. Die FMA wurde im ESAEG beauftragt, Form und Gliederung dieser AzP mittels Verordnung festzusetzen. Die Än...