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Ausländische Rückstandsanzeige
• Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige - (Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen), (Abweisung)
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