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Inspektions- und Gutachtertätigkeit
•Bei Inspektions- und Gutachtertätigkeiten im Vorfeld einer Exporttätigkeit handelt es sich nicht um Leistungen, die beim grenzüberschreitenden Verkehr selbst vorkommen oder sich in diesem Sinn auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen; die Umsatzsteuerfreiheit ist daher zu versagen. – (§ 9 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)
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