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SWK 8, 10. März 2001, Seite 23

EuGH: Quellensteuer

Begriff der Quellensteuer nach der Mutter-Tochter-Richtlinie

Urteilstenor des EuGH:

„Die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 4 der Mutter-Tochter-RL, der die Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen in Portugal ansässiger Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften eines anderen Mitgliedstaats auf 15% und 10% begrenzt, bezieht sich nicht nur auf die Körperschaftsteuer, sondern betrifft unabhängig von ihrer Natur oder Bezeichnung jede Besteuerung in Form einer Quellensteuer auf die von den genannten Tochtergesellschaften ausgeschütteten Dividenden."

( Epson Europe BV , Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Supremo Tribunal Administrativo)

Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die niederländischen Gesellschaft Epson Europe BV, die eine Beteiligung von mehr als 25% am Kapital der portugiesischen Gesellschaft Epson Portugal SA hält. Strittig war die Besteuerung von Gewinnausschüttungen der Letzteren an Epson Europe BV. Von den an Epson Europe BV ausgeschütteten Dividenden wurde Quellensteuer in Höhe von 15% sowie der als Erbschafts- und Schenkungssteuer bezeichnete ISD in Höhe 5% abgezogen.

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