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SWK 8, 10. März 2001, Seite S 280

Endbesteuerung oder Veranlagung nach dem Budgetbegleitgesetz 2001

Vorteilhaftigkeitsvergleich, ob endbesteuerte Dividenden oder Gewinnanteile in die Veranlagung aufgenommen werden sollen, führt zu überraschenden Ergebnissen

Erich Pummerer

Werden Dividenden oder Gewinnanteile an GmbHs, die gemäß § 37 Abs. 1 EStG mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden können, in die Veranlagung aufgenommen, führt die in § 33 Abs. 10 EStG normierte Berechnungsmethode des halben Durchschnittssteuersatzes zu m. E. überraschenden Ergebnissen. Die Berechnungen zeigen, dass sich die Entscheidungssituation nach dem Budgetbegleitgesetz 2001 weiter verkompliziert.

I. Einflussfaktoren auf die Veranlagungsentscheidung

Mit der Einführung der Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung im BGBl. Nr. 818/1993 stellt sich seit Beginn des Jahres 1994 die Frage, ob endbesteuerte Beteiligungserträge i. S. d. § 37 Abs. 4 EStG (begünstigte Einkommensteile) in die Veranlagung aufgenommen werden sollen oder nicht.

Erzielt ein Steuerpflichtiger nur begünstigtes Einkommen, ist die Antwort auf diese Frage eindeutig. Der halbe Durchschnittssteuersatz gemäß § 33 Abs. 10 EStG liegt, außer im nur theoretisch möglichen Fall des unendlichen Einkommens, immer unter dem Kapitalertragsteuersatz von 25%. Daher ist die Veranlagung aus der Sicht des Steuerpflichtigen zu bevorzugen.

Werden neben den begünstigten Beteiligungserträgen Einkommensteile erzielt, die ...

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