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SWK 8, 10. März 2001, Seite 261

(Gesellschafter-)Geschäftsführer im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Die möglichen Beschäftigungsformen im Überblick

Barbara Reinisch

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die möglichen Beschäftigungsformen des Fremdgeschäftsführers und des Gesellschafter-Geschäftsführers und den Einfluss der Beteiligungshöhe und anderer Gesellschafterrechte auf das Anstellungsverhältnis im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht.

I. Arbeitsrecht

Sowohl ein Fremdgeschäftsführer wie auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann im Wege eines „echten" oder eines „freien" Dienstvertrages beschäftigt sein. Auch Beschäftigung aufgrund eines Werkvertrages oder bloßen Auftrages ist möglich.

Der „echte" Dienstvertrag ist durch Dienstleistung in persönlicher Abhängigkeit charakterisiert. Persönliche Abhängigkeit bedeutet eine weit gehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Arbeitnehmers: er unterliegt in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsort und arbeitsbezogenes Verhalten dem Weisungsrecht des Arbeitgebers oder – sofern das Verhalten im Arbeitsvertrag bereits vorausbestimmt oder unter Heranziehung anderer Regeln bestimmbar ist – dessen laufender Kontrolle.

Auch der freie Dienstvertrag hat die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand, doch fehlt das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit: Kann der Dienstleistende nach d...

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