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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite 50

Arbeitszimmer: Anerkennung

Der steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers steht eine lediglich 5%ige Nutzung für nicht betriebliche Zwecke nicht entgegen. ­ (§ 20 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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