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ÖBA 10, Oktober 2018, Seite 747

FX-Kredit: Trennungsthese vs Verjährung des Gesamtkonzepts

§§ 988, 1012, 1295, 1489 ABGB

Die verjährungsrechtliche Trennungstheorie gilt für Anlegerschäden nicht generell und uneingeschränkt. Vielmehr ist für die Frage der Verjährung von Ansprüchen aus Beratungsfehlern bei Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzepten, die eine Kombination von FX-Krediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept entgegen den Zusicherungen nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist.

Die verjährungsrechtliche Erkundigungsobliegenheit kann den Anleger auch zu Nachforschungen über die Vertriebskette verpflichten.

Aus der Begründung:

1.1 Die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524; vgl auch RS0034374). Maßgeblich ist nicht, ob sich der Anspruchsberechtigte subjektiv in einem Irrtum oder in Zweifeln, etwa über die rechtlichen Erfolgsaussichten einer Klagsführung auf Basis der jeweils aktuellen Rsp, befunden hat, sondern ob dem Geschädigten objektiv alle für das Entst...

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