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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 684

KESt-Pflicht für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften?

Eine kritische Würdigung der EStR 2000

Harald Mayer

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 vergleichen das Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft mit Genussrechten im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG und ordnen daraus folgend für allfällige Ausschüttungen Kapitalertragsteuerabzug an. Dieser Rechtsansicht ist unter Berücksichtigung des Charakters einer Agrargemeinschaft entschieden zu entgegnen.

AllgemeinesAgrargemeinschaften nehmen i. d. R. mit ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. darüber hinaus mit (fiktiven) Betrieben gewerblicher Art am wirtschaftlichen Verkehr teil. Die daraus erzielten Ertragsüberschüsse sind in erster Linie zur Erhaltung und Verbesserung des Gemeinschaftsbesitzes zu verwenden. Ausschüttungsrelevante Gewinne entstehen regelmäßig durch den Verkauf einer Liegenschaft, durch größere Holzschlägerung, aber auch immer häufiger durch von der Agrargemeinschaft geführte Gewerbebetriebe, wie Campingplätze oder Nutzungsüberlassungen für Schipisten.

Ausgangslage

Seit dem StruktAnpG 1996 gelten Anteile an Agrargemeinschaften nicht mehr als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes i. S. d. § 30 BewG, sodass Erträgnisse daraus nicht von der Einheitswert-Pauschalierung gemäß der Pauschalierungsverordnung (aktuell BGBl. II Nr. 54/2001) erfasst sind. Demnach sind erhaltene A...

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