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SWK 9, 20. März 2001, Seite 31

Haftung bei Betriebsübergang

Ein dem § 14 BAO zu subsumierender Übereignungsvorgang liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übereignet werden und der Übernehmer mit der Übernahme in die Lage versetzt wird, das Unternehmen fortzuführen. – (§ 14 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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