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SWK 9, 20. März 2001, Seite 29

Notwendiges Betriebsvermögen

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die tatsächlich betrieblich verwendet werden, dabei darf es sich nicht um eine nur vorübergehende oder gelegentliche Nutzung handeln; eine Garage, die z. B. bei Schneelage Klienten und Angestellten zur Verfügung gestellt wird, zählt nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. – (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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